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Am 20. Mai 2026 hat das schwedische Parlament einer großen Reform des Wohnungsmarktes zugestimmt. Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue Regeln für Privatpersonen, die Wohneigentum vermieten, für Wohnungsgenossenschaften bei Untervermietungen sowie für Unternehmen und Eigentümer, die Blockmietverträge nutzen.
HINWEIS! Eine Wohnungsgenossenschaftswohnung (Bostadsrätt) ist eine einzigartige Form des Wohneigentums in Schweden, bei der man einen Anteil an einer Genossenschaft besitzt, der einem das Recht gibt, in einer bestimmten Wohnung zu wohnen. Dieser Leitfaden behandelt die private Vermietung von "Bostadsrätt" und Häusern (nach dem Gesetz über private Vermietung), die Genehmigungsprüfung von Wohnungsgenossenschaften (nach dem Wohnungsgenossenschaftsgesetz) sowie Blockmieten (nach dem schwedischen Grundstücksgesetz). Er gilt nicht für die gewöhnliche Untervermietung von Mietwohnungen.
Dies ist eine der größten Änderungen des schwedischen Mietrechts seit mehreren Jahren. Ein völlig neues Gesetz - das Gesetz über private Vermietung - ersetzt das bisherige Gesetz über die Vermietung des eigenen Wohnraums für Personen, die ein "Bostadsrätt" oder ein Haus vermieten. Es gilt für neue Mietverträge ab dem 1. Juli 2026. Gleichzeitig wird es für Eigentümer von "Bostadsrätt"-Wohnungen einfacher, Genehmigungen für längere Untervermietungen zu erhalten, und neue Regeln für Blockmieten erleichtern Unternehmen, Kommunen und Co-Living-Anbietern die Bereitstellung von Wohnraum.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte zusammengestellt - sortiert danach, wer Sie sind und was Sie beachten müssen. Hier finden Sie Hilfe zu wichtigen Fragen, offiziellen Quellen und einen Haftungsausschluss.
| Ihre Rolle | Das ist neu | Wichtig zu beachten | HINWEIS |
|---|---|---|---|
| Wohnungsgenossenschaft ("Bostadsrätt"-Vorstand) | Ermöglicht Genehmigungen für längere zusammenhängende Vermietungszeiträume, wenn der Grund des Mitglieds (z. B. Studium oder Arbeit im Ausland) weiterhin besteht. | Die Genossenschaft kann einen Antrag weiterhin aus berechtigtem Grund ablehnen, jedoch nicht allein deshalb, weil die Wohnung früher vermietet wurde. | Frühere Vermietungen werden nur berücksichtigt, wenn sie nach dem 1. Juli 2026 in erheblichem Umfang stattgefunden haben. Das Gesetz nennt keine feste Zeitgrenze; jede Bewertung erfolgt individuell. |
| Unternehmen & Kommunen (Blockmiete) | Blockmieten werden vereinfacht und auf Firmenwohnungen sowie Co-Living-Konzepte ausgeweitet, bei denen Mieter Gemeinschaftsflächen teilen. | Das Mietgericht konzentriert sich auf Zweck und Voraussetzungen statt auf die detaillierte Prüfung jeder Vertragsklausel. Die Strohmannregel gilt nicht bei genehmigten Blockmieten. | Die Parteien können eine angepasste Miete vereinbaren, die vom Mietgericht geprüft wird. Bei Firmenwohnungen kann der Kündigungsschutz in nachgelagerten Verträgen bis zu einem Jahr ausgeschlossen werden. |
| Sie als Vermieter ("Bostadsrätt") | Flexiblere Mietpreisgestaltung, bei der die Parteien die Miete selbst vereinbaren, sowie die Möglichkeit, bis zu zwei Wohnungen gleichzeitig zu vermieten. | Die Miete darf nicht wesentlich höher sein als bei vergleichbaren privat vermieteten Wohnungen in derselben Region. Andernfalls kann das Mietgericht sie senken. | Senkt das Mietgericht die Miete, kann eine rückwirkende Rückzahlung der überhöhten Miete inklusive Zinsen verlangt werden. Bestehende Verträge vor dem 1. Juli 2026 unterliegen weiterhin den alten Regeln. |
| Wohnungssuchende (Untermieter) | Größeres Wohnungsangebot sowie stärkerer Schutz und mehr Rechte bei Mängeln zum Einzug. | Bei unbefristeten Verträgen gilt für beide Seiten eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Bei befristeten Verträgen kann der Mieter stets mit drei Monaten Frist kündigen, während der Vermieter an die Vertragsdauer gebunden bleibt. | Sie können die Miethöhe vom Mietgericht prüfen lassen und zu viel gezahlte Miete rückwirkend inklusive Zinsen zurückfordern. |
Ermöglicht Genehmigungen für längere zusammenhängende Vermietungszeiträume, wenn der Grund des Mitglieds (z. B. Studium oder Arbeit im Ausland) weiterhin besteht.
Die Genossenschaft kann einen Antrag weiterhin aus berechtigtem Grund ablehnen, jedoch nicht allein deshalb, weil die Wohnung früher vermietet wurde.
Frühere Vermietungen werden nur berücksichtigt, wenn sie nach dem 1. Juli 2026 in erheblichem Umfang stattgefunden haben. Das Gesetz nennt keine feste Zeitgrenze; jede Bewertung erfolgt individuell.
Blockmieten werden vereinfacht und auf Firmenwohnungen sowie Co-Living-Konzepte ausgeweitet, bei denen Mieter Gemeinschaftsflächen teilen.
Das Mietgericht konzentriert sich auf Zweck und Voraussetzungen statt auf die detaillierte Prüfung jeder Vertragsklausel. Die Strohmannregel gilt nicht bei genehmigten Blockmieten.
Die Parteien können eine angepasste Miete vereinbaren, die vom Mietgericht geprüft wird. Bei Firmenwohnungen kann der Kündigungsschutz in nachgelagerten Verträgen bis zu einem Jahr ausgeschlossen werden.
Flexiblere Mietpreisgestaltung, bei der die Parteien die Miete selbst vereinbaren, sowie die Möglichkeit, bis zu zwei Wohnungen gleichzeitig zu vermieten.
Die Miete darf nicht wesentlich höher sein als bei vergleichbaren privat vermieteten Wohnungen in derselben Region. Andernfalls kann das Mietgericht sie senken.
Senkt das Mietgericht die Miete, kann eine rückwirkende Rückzahlung der überhöhten Miete inklusive Zinsen verlangt werden. Bestehende Verträge vor dem 1. Juli 2026 unterliegen weiterhin den alten Regeln.
Größeres Wohnungsangebot sowie stärkerer Schutz und mehr Rechte bei Mängeln zum Einzug.
Bei unbefristeten Verträgen gilt für beide Seiten eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Bei befristeten Verträgen kann der Mieter stets mit drei Monaten Frist kündigen, während der Vermieter an die Vertragsdauer gebunden bleibt.
Sie können die Miethöhe vom Mietgericht prüfen lassen und zu viel gezahlte Miete rückwirkend inklusive Zinsen zurückfordern.
Am 1. Juli 2026 ändern sich die Regeln im Wohnungsgenossenschaftsgesetz (Bostadsrättslagen). Ziel ist es, die Genehmigungsprüfung flexibler zu gestalten und schwer auslegbare Grauzonen zu reduzieren.
Bei einer Blockmiete vermietet ein Eigentümer mindestens drei Wohnungen als 'Block' an eine juristische Person (z. B. ein Unternehmen oder eine Kommune), die diese anschließend an Privatpersonen weitervermietet. Zum 1. Juli 2026 wird dieses System im schwedischen Grundstücksgesetz vereinfacht und modernisiert.
Am 1. Juli 2026 wird das bisherige Gesetz zur privaten Vermietung durch ein neues und moderneres Gesetz über private Vermietung (SFS 2026:772) ersetzt. Es gilt für Personen, die eine "Bostadsrätt"-Wohnung oder ein Haus (z. B. Genossenschaftswohnung, Einfamilienhaus oder Attefall-Haus) ganz oder teilweise vermieten. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben zu ihren bisherigen Bedingungen gültig.
Möchten Sie den vollständigen Gesetzestext oder die Gesetzesbegründung lesen? Hier finden Sie die offiziellen Dokumente.