Das Parlament hat dem Vorschlag am 20. Mai 2026 zugestimmt (Bericht 2025/26:CU31, basierend auf Prop. 2025/26:187). Die Regeln gelten ab dem 1. Juli 2026.
Muss ich immer noch den Vorstand der Gemeinschaft fragen, bevor ich meine Eigentumswohnung untervermiete?+
Ja. Die Zustimmung des Vorstands (oder die Erlaubnis der Mietkommission) ist weiterhin erforderlich. Was sich zu Ihren Gunsten ändert, ist, dass der Vorstand einen Antrag nicht mehr automatisch ablehnen darf, nur weil Sie die Wohnung schon einmal untervermietet haben. Frühere Vermietungen nach dem 1. Juli 2026 werden nur noch berücksichtigt, wenn sie in erheblichem Umfang stattgefunden haben.
Kann ich jetzt jede beliebige Miete festlegen?+
Nein. Obwohl Sie und Ihr Mieter die Miete zu Beginn des Vertrages freier vereinbaren können, darf die Miete nicht wesentlich höher sein als für vergleichbare private Vermietungen in der Gegend. Warnung: Wenn das Mietgericht Ihre Miete für unangemessen hält, kann es Sie zwingen, sie zu senken und die überhöhte Miete rückwirkend mit Zinsen an Ihren Mieter zurückzuzahlen.
Kann ich einen befristeten Mietvertrag vorzeitig kündigen?+
Nur wenn Sie Mieter sind. Als Mieter haben Sie immer das gesetzliche Recht, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Als Vermieter sind Sie jedoch an die gesamte vereinbarte Vertragslaufzeit gebunden und können den Vertrag nicht vorzeitig kündigen, es sei denn, der Mieter verstößt schwerwiegend gegen die Vereinbarung.
Muss ich meinen aktuellen Mietvertrag nach dem 1. Juli 2026 neu schreiben?+
Nein. Laufende Verträge, die vor dem 1. Juli 2026 geschlossen wurden, unterliegen für die gesamte Vertragslaufzeit dem alten Gesetz (2012:978) und müssen nicht neu geschrieben werden. Die neuen Regeln (einschließlich des Risikos einer rückwirkenden Mietrückzahlung) gelten nur für Verträge, die nach dem 1. Juli 2026 geschlossen oder erneuert werden.
Wo finde ich die genauen Gesetzestexte?+
Die neuen Gesetze werden in der schwedischen Gesetzessammlung (SFS) veröffentlicht:
Privatvermietungsgesetz (SFS 2026:772)
Gesetz zur Änderung des Bodengesetzes (SFS 2026:773)
Gesetz zur Änderung des Wohnungsgenossenschaftsgesetzes (SFS 2026:847)
Die Vorarbeiten und der Vorschlag der Regierung finden sich in Prop. 2025/26:187 - Ein flexiblerer Mietmarkt, und die Entscheidung des Parlaments im Bericht des Zivilausschusses 2025/26:CU31.
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